Akute Beschwerden: Schneller Termin beim Facharzt nötig?
Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Jahreswechsel leider deutlich erschwert - zu Ihrem und zu unserem Schaden. Ein wichtiges Gesetz (Neupatientenregelung im TSVG) wurde gestrichen.
Um Ihre Versorgung trotzdem wie gewohnt aufrecht zu erhalten, benötigen wir Ihre Mitarbeit. Und die Mitarbeit Ihres Hausarztes.
Wenn Ihr Hausarzt einen dringenden Grund für einen schnellen Untersuchungstermin sieht (z.B. bei Thrombose, akute Magen- oder Darmerkrankung, Herzbeschwerden), kann sich das Praxisteam zur Terminvereinbarung bei uns melden (Stichwort: Hausarzt-Vermittlungsfall).
Um die Kontaktaufnahme möglichst unkompliziert zu halten, ist das telefonisch, per Fax oder mail möglich. Wir rufen schnellstmöglich zurück. Hier finden Sie die nötigen Angaben zur Erstellung des Überweisungs-Scheins.